Die deutsche gesetzliche Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen, die zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, die gleichen Verrechnungssätze wie in Deutschland, wenn sie im EU - Ausland, beispielsweise Bulgarien, sesshaft sind.
In Bulgarien bekommen Sie von unseren Pflegedienstleistern, für die Betreuung in diesen Leistungsgruppen, mindestens die 3 fache Leistung dafür.
Pflegebedürftige mit Pflegegerad 5 können wir,
durch unsere Pflegedienstleister, eine Rundum-Betreuung von 24
Stunden vermitteln.
In Deutschland bekommt also beispielsweise eine alleinstehende Person, die ohne Pflegehilfe nicht selbstbestimmend leben kann, eine Pflegeleistung, die sie sich in Deutschland nicht leisten kann, es sei denn Angehörige erbringen diese Leistung kostenlos.
Angehörige, die ihre betreuungsabhängige Verwandte in Bulgarien unterbringen, sind von allen Sorgen und Belastungen befreit, die eine pflegebedürftige Person, leider mit sich bringt, auch wenn man sie gerne versorgt. Die pflegebedürftige Person selbst, hat ein "ruhiges Gewissen", weil sie weiß, dass sie ihren Lieben nicht zur Last fällt.
Mit dem ersparten Geld können die Angehörigen ihre Eltern oder sonstige Verwandte mehrmals im Jahr besuchen und gleichzeitig ihren Urlaub in Bulgarien verbringen, beispielsweise an der Schwarzmeerküste.
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